Wahlurnen und Zubehör direkt vom Hersteller.
Wir bieten Unternehmen, Kommunen, Behörden, privaten Vereinen und Organisationen eine umfangreiche Auswahl an Wahlurnen, Stimmboxen und Einwurfboxen jeglicher Art, in diversen Größen und aus
unterschiedlichsten Materialien.
Selbstverständlich entsprechen die Kunststoffurnen den in der Bundesrepublik geltenden Vorschriften.
Neben der hier abgebildeten Farbe grau sind auch nahezu alle anderen Farben und Formen auf Wunsch möglich.
Oder möchte Sie auf Ihren Urnen Ihr Logo, das Stadtwappen, die Landesfahne oder das Vereinslogo haben?
Sprechen Sie uns einfach an und wir werden auch Ihren Sonderwunsch bei einer entsprechenden Stückzahl erfüllen können.
§ 51 BWO (Bundeswahlordnung) Wahlurnen
(1) Die Gemeindebehörde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen.
(2) Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein.
(3) Für die Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken und vor einem beweglichen Wahlvorstand können kleinere Wahlurnen verwendet werden.